Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen. Arten der verarbeiteten Daten
Kategorien betroffener Personen
Zwecke der Verarbeitung
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall
Maßgebliche Rechtsgrundlagen Im Folgenden teilen wir die Rechtsgrundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf deren Basis wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, mit. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Regelungen der DSGVO die nationalen Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- und Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.
In diesem Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht über die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begrifflichkeiten. Viele der Begriffe sind dem Gesetz entnommen und vor allem im Art. 4 DSGVO definiert. Die gesetzlichen Definitionen sind verbindlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dagegen vor allem dem Verständnis dienen. Die Begriffe sind alphabetisch sortiert.
Besuchsaktionsauswertung:
„Besuchsaktionsauswertung“ (englisch „Conversion Tracking“) bezeichnet ein Verfahren, mit dem die Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen festgestellt werden kann. Dazu wird im Regelfall ein Cookie auf den Geräten der Nutzer innerhalb der Webseiten, auf denen die Marketingmaßnahmen erfolgen, gespeichert und dann erneut auf der Zielwebseite abgerufen. Beispielsweise können wir so nachvollziehen, ob die von uns auf anderen Webseiten geschalteten Anzeigen erfolgreich waren).
Bonitätsauskunft:
Automatisierte Entscheidungen beruhen auf einer automatischen Datenverarbeitung ohne menschliches Zutun (z.B. im Fall einer automatische Ablehnung eines Kaufs auf Rechnung, eines Online-Kreditantrags oder ein Online-Bewerbungsverfahren ohne jegliches menschliche Eingreifen. Derartige automatisierten Entscheidungen sind nach Art. 22 DSGVO nur zulässig, wenn Betroffene einwilligen, wenn sie für eine Vertragserfüllung erforderlich sind oder wenn nationale Gesetze diese Entscheidungen erlauben.
Cross-Device Tracking:
Das Cross-Device Tracking ist eine Form des Trackings, bei der Verhaltens- und Interessensinformationen der Nutzer geräteübergreifend in sogenannten Profilen erfasst werden, indem den Nutzern eine Onlinekennung zugeordnet wird. Hierdurch können die Nutzerinformationen unabhängig von verwendeten Browsern oder Geräten (z.B. Mobiltelefonen oder Desktopcomputern) im Regelfall für Marketingzwecke analysiert werden. Die Onlinekennung ist bei den meisten Anbietern nicht mit Klardaten, wie Namen, Postadressen oder E-Mail-Adressen, verknüpft.
IP-Masking:
Als „IP-Masking” wird eine Methode bezeichnet, bei der das letzte Oktett, d.h., die letzten beiden Zahlen einer IP-Adresse, gelöscht wird, damit die IP-Adresse nicht mehr der eindeutigen Identifizierung einer Person dienen kann. Daher ist das IP-Masking ein Mittel zur Pseudonymisierung von Verarbeitungsverfahren, insbesondere im Onlinemarketing
Interessenbasiertes und verhaltensbezogenes Marketing:
Von interessens- und/oder verhaltensbezogenem Marketing spricht man, wenn potentielle Interessen von Nutzern an Anzeigen und sonstigen Inhalten möglichst genau vorbestimmt werden. Dies geschieht anhand von Angaben zu deren Vorverhalten (z.B. Aufsuchen von bestimmten Webseiten und Verweilen auf diesen, Kaufverhaltens oder Interaktion mit anderen Nutzern), die in einem sogenannten Profil gespeichert werden. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies eingesetzt.
Konversionsmessung:
Die Konversionsmessung ist ein Verfahren, mit dem die Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen festgestellt werden kann. Dazu wird im Regelfall ein Cookie auf den Geräten der Nutzer innerhalb der Webseiten, auf denen die Marketingmaßnahmen erfolgen, gespeichert und dann erneut auf der Zielwebseite abgerufen. Beispielsweise können wir so nachvollziehen, ob die von uns auf anderen Webseiten geschalteten Anzeigen erfolgreich waren.
Personenbezogene Daten:
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Profiling:
Als „Profiling“ wird jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten bezeichnet, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen (je nach Art des Profilings gehören dazu Informationen betreffend das Alter, das Geschlecht, Standortdaten und Bewegungsdaten, Interaktion mit Webseiten und deren Inhalten, Einkaufsverhalten, soziale Interaktionen mit anderen Menschen) zu analysieren, zu bewerten oder, um sie vorherzusagen (z.B. die Interessen an bestimmten Inhalten oder Produkten, das Klickverhalten auf einer Webseite oder den Aufenthaltsort). Zu Zwecken des Profilings werden häufig Cookies und Web-Beacons eingesetzt.
Reichweitenmessung:
Die Reichweitenmessung (auch als Web Analytics bezeichnet) dient der Auswertung der Besucherströme eines Onlineangebotes und kann das Verhalten oder Interessen der Besucher an bestimmten Informationen, wie z.B. Inhalten von Webseiten, umfassen. Mit Hilfe der Reichweitenanalyse können Webseiteninhaber z.B. erkennen, zu welcher Zeit Besucher ihre Webseite besuchen und für welche Inhalte sie sich interessieren. Dadurch können sie z.B. die Inhalte der Webseite besser an die Bedürfnisse ihrer Besucher anpassen. Zu Zwecken der Reichweitenanalyse werden häufig pseudonyme Cookies und Web-Beacons eingesetzt, um wiederkehrende Besucher zu erkennen und so genauere Analysen zur Nutzung eines Onlineangebotes zu erhalten.
Remarketing:
Vom „Remarketing“ bzw. „Retargeting“ spricht man, wenn z.B. zu Werbezwecken vermerkt wird, für welche Produkte sich ein Nutzer auf einer Webseite interessiert hat, um den Nutzer auf anderen Webseiten an diese Produkte, z.B. in Werbeanzeigen, zu erinnern.
Standortdaten:
Standortdaten entstehen, wenn sich ein mobiles Gerät (oder ein anderes Gerät mit den technischen Voraussetzungen einer Standortbestimmung) mit einer Funkzelle, einem WLAN oder ähnlichen technischen Mittlern und Funktionen der Standortbestimmung, verbindet. Standortdaten dienen der Angabe, an welcher geografisch bestimmbaren Position der Erde sich das jeweilige Gerät befindet. Standortdaten können z. B. eingesetzt werden, um Kartenfunktionen oder andere von einem Ort abhängige Informationen darzustellen.
Tracking:
Vom „Tracking“ spricht man, wenn das Verhalten von Nutzern über mehrere Onlineangebote hinweg nachvollzogen werden kann. Im Regelfall werden im Hinblick auf die genutzten Onlineangebote Verhaltens- und Interessensinformationen in Cookies oder auf Servern der Anbieter der Trackingtechnologien gespeichert (sogenanntes Profiling). Diese Informationen können anschließend z.B. eingesetzt werden, um den Nutzern Werbeanzeigen anzuzeigen, die voraussichtlich deren Interessen entsprechen.
Verantwortlicher:
Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.
Verarbeitung:
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten, sei es das Erheben, das Auswerten, das Speichern, das Übermitteln oder das Löschen.
Zielgruppenbildung:
Von Zielgruppenbildung (bzw. „Custom Audiences“) spricht man, wenn Zielgruppen für Werbezwecke, z.B. Einblendung von Werbeanzeigen, bestimmt werden. So kann z.B. anhand des Interesses eines Nutzers an bestimmten Produkten oder Themen im Internet geschlussfolgert werden, dass dieser Nutzer sich für Werbeanzeigen für ähnliche Produkte oder den Onlineshop, in dem er die Produkte betrachtet hat, interessiert. Von „Lookalike Audiences“ (bzw. ähnlichen Zielgruppen) spricht man wiederum, wenn die als geeignet eingeschätzten Inhalte Nutzern angezeigt werden, deren Profile bzw. Interessen mutmaßlich den Nutzern, zu denen die Profile gebildet wurden, entsprechen. Zu Zwecken der Bildung von Custom Audiences und Lookalike Audiences werden im Regelfall Cookies und Web-Beacons eingesetzt.